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   LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05   

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LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2006,29661)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2006 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2006,29661)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2006,29661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Reichweite der Rechtskraft von Betriebsrenten betreffenden Feststellungsurteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der Rechtskraft von Betriebsrenten betreffenden Feststellungsurteilen im System der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Anspruch auf Fortzahlung einer Versorgungsrente über den 01.07.2002 hinaus und damit auch nach dem Systemwechsel in der ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Lüneburg, 18.02.2003 - 6 S 10/03
    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Die Beklagte war nicht befugt, unter Missachtung der Urteile des Amtsgerichts Karlsruhe vom 14.3.2003 - 2 C 24/02 - und des Landgerichts Karlsruhe vom 30.01.2004 - 6 S 10/03 - einseitig zu Lasten des Klägers die Versorgungsrente ab dem 01.07.2002 neu zu berechnen und den ausgeurteilten Schadensersatz zu streichen.

    Fehlerhaft gewährt die Beklagte jedoch seit dem 01.07.2002 über die Versorgungsrente hinaus nicht mehr den in den Urteilen des Amtsgerichts Karlsruhe vom 14.3.2003 - 2 C 24/02 - und des Landgerichts Karlsruhe vom 30.01.2004 - 6 S 10/03 - ausgeurteilten Schadensersatz von weiteren EUR 107, 25 brutto monatlich im Voraus.

    Die Berufung der Beklagten wurde durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30.01.2004 - 6 S 10/03 - zurückgewiesen.

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Setzt sich die Beklagte durch ihre Mitteilung vom 17.03.2002 über eine Bindung der Feststellungsurteile hinweg, wie sie das Amtsgericht (befristet) bis zum 30.06.2004 annimmt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Klägers an einer nochmaligen Tenorierung auch für den Zeitraum ab dem 01.07.2002 (vgl. für den Streit über die Tragweite einer zu Zweifeln Anlass gebenden Urteilsformel BGHZ 36, 11, 14; NJW 1972, 2268; NJW 1985, 1711; Zöller/Vollkommer aaO, Rn 20 a vor § 322).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Setzt sich die Beklagte durch ihre Mitteilung vom 17.03.2002 über eine Bindung der Feststellungsurteile hinweg, wie sie das Amtsgericht (befristet) bis zum 30.06.2004 annimmt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Klägers an einer nochmaligen Tenorierung auch für den Zeitraum ab dem 01.07.2002 (vgl. für den Streit über die Tragweite einer zu Zweifeln Anlass gebenden Urteilsformel BGHZ 36, 11, 14; NJW 1972, 2268; NJW 1985, 1711; Zöller/Vollkommer aaO, Rn 20 a vor § 322).
  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Setzt sich die Beklagte durch ihre Mitteilung vom 17.03.2002 über eine Bindung der Feststellungsurteile hinweg, wie sie das Amtsgericht (befristet) bis zum 30.06.2004 annimmt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Klägers an einer nochmaligen Tenorierung auch für den Zeitraum ab dem 01.07.2002 (vgl. für den Streit über die Tragweite einer zu Zweifeln Anlass gebenden Urteilsformel BGHZ 36, 11, 14; NJW 1972, 2268; NJW 1985, 1711; Zöller/Vollkommer aaO, Rn 20 a vor § 322).
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Bei der erneuten Prüfung von Rentenmiteilungen der Beklagten ist das erkennende Gericht wegen der Rechtskraft der vorangegangenen Gerichtsurteile hinsichtlich der jeweils maßgeblich mit zu entscheidenden Vorfrage - der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Auskunft - gebunden (vgl. zur Bindung einer rechtskräftig entschiedenen Vorfrage BGH NJW 1993, 3204, 3205; BGH NJW-RR 1987, 642; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, Rn 24 und 28 vor § 322 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 12/86

    Unterhalt - Abänderungsklage - Mehrforderung - Regelung von Trennungsunterhalt in

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Bei der erneuten Prüfung von Rentenmiteilungen der Beklagten ist das erkennende Gericht wegen der Rechtskraft der vorangegangenen Gerichtsurteile hinsichtlich der jeweils maßgeblich mit zu entscheidenden Vorfrage - der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Auskunft - gebunden (vgl. zur Bindung einer rechtskräftig entschiedenen Vorfrage BGH NJW 1993, 3204, 3205; BGH NJW-RR 1987, 642; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, Rn 24 und 28 vor § 322 m.w.N.).
  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Es wäre prozesswirtschaftlich nicht sinnvoll, bei schwierigen Rentenberechnungen den Rechtsstreit mit einem zusätzlichen Zahlenwerk zu belasten, an dessen gerichtlicher Klärung die Parteien nicht interessiert sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom, 16. Dezember 2004, Az.: 12 U 134/04 unter Hinweis auf BAG DB 1984, 2518 unter I ).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 52/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Streitgegenstand von Startgutschrift und

    Der Streitgegenstand bestimmt sich nämlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil v. 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; LG Karlsruhe, Urteil v. 12. April 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), Urteil vom 10.03.2006 - 6 S 26/05 - und Urteil vom 24.10.2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Einleitung Rn 68 ff., insbesondere Rn 83).

    Allerdings bestimmen nicht die Mitteilungen der Beklagten allein den Streitgegenstand einer Klage (s.a. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2006, Az. 6 S 26/05, juris-Rz. 32).

    Etwas anderes könnte nur in den Fällen gelten, in denen die Beklagte - im Einzelfall oder generell - nach festgestellter oder selbst eingeräumter Unverbindlichkeit der Startgutschrift die Auffassung vertreten würde, die Betriebsrentenmitteilung sei auch hinsichtlich der Elemente der Startgutschrift mangels Widerspruchs gegen die Betriebsrentenmitteilung insgesamt rechtsverbindlich geworden (vgl. zur Hinwegsetzung über rechtskräftige Feststellungsurteile: LG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2006 - 6 S 26/05, veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de).

  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 21.08.2009 - 6 O 130/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Nichtberücksichtigung von

    Der Streitgegenstand bestimmt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil v. 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; LG Karlsruhe, Urteil v. 12. April 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), Urteil vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und Urteil vom 24. Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Einleitung Rn 68 ff., insbesondere Rn 83).

    Die Mitteilungen der Beklagten allein bestimmen nicht den Streitgegenstand einer Klage (s.a. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2008, 6 S 52/08 und Urteil vom 10. März 2006, Az. 6 S 26/05, juris-Rz. 32).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
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